Die aktuelle Tätowiermittelverordnung für Permanent-Make-up-Anbieter in Deutschland
Die deutsche Tätowiermittelverordnung wurde zum besseren Schutze der Verbraucher erlassen.
Wir haben uns als Hersteller von Pigmentierfarben intensiv mit der neuen Verordnung auseinandergesetzt und die nach unserer Meinung wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Die folgenden Informationen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sollten daher nicht als rechtlich verbindliche Beratung angesehen werden.
Grundlagen und Anwendung:
- Offizieller Name: Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
- Offizielle Abkürzung: Tätowiermittel-Verordnung
- Inoffizielle Abkürzung: TätMVO
- Status: veröffentlicht, BGBl. 2008 Nr. 53 Seite 2215
- Veröffentlichung im Amtsblatt: 27.11.2008
- Inkrafttreten: 01.05.2009
Die Tätowiermittelverordnung ist eine Mischung aus Teilen der Europarat-Resolutionen und der deutschen Kosmetikverordnung, BGB Teil I, Nr. 67 vom 13.Oktober 1997 (2410)
Die Tätowiermittelverordnung betrifft:
- alle Hersteller und Vertreiber von Tätowier- und Pigmentierfarben,
- sowie auch alle Personen, die in Deutschland Tätowierungen oder Permanent Make-up Behandlungen durchführen.
Die Verordnung gilt für alle Tätowier- und Pigmentierfarben und regelt:
- Mitteilungspflichten der Hersteller / Einführer
- Kennzeichnungspflichten
- Herstellerpflichten
- Verbotene Inhaltsstoffe
- Ordnungswidrigkeiten / Straftaten
Mitteilungspflichten für Hersteller und Einführer
-
Anmeldung der Firma als Hersteller oder Einführer bei der örtlich zuständigen Lebensmittel-Überwachung
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Übermittlung folgender Daten an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
1. Handelsname der Farbe
2. Inhaltsstoffe (falls möglich mit INCI Bezeichnung)
3. Prozentuale Zusammensetzung der Inhaltsstoffe -
Elektronische Einreichung (per E-Mail)
Definition: Hersteller von Farben
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sind alle Unternehmen, die Farben herstellen oder für sich herstellen lassen
-
wer Farben im Studio mischt und aufbewahrt ist auch Hersteller
Definition: Einführer von Farben
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alle, die Farben aus dem Ausland (auch EU Staaten!) beziehen, gelten als Einführer, unabhängig von der eingeführten Menge
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gilt auch für Personen, die die Farben einführen, um sie für Behandlungen nutzen zu können
Definition: INCI-Bezeichnung
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INCI steht für International Nomenclature Cosmetic Ingredient
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Die Deklaration der Bestandteile kosmetischer Mittel hat nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 5a, Abs. 4 KVO) mit so genannten INCI-Bezeichnungen zu erfolgen
Kennzeichnungspflichten auf Pigmentierflaschen
Auf dem Etikett der Pigmentierflasche muss angegeben sein: (rot)
- die Bezeichnung Pigmentierfarbe oder vergleichbare eindeutige Verkehrsbezeichnung
- die Chargennummer
- die Adresse des deutschen Herstellers oder Einführers
- alle Inhaltsstoffe – absteigend nach Gewicht
- das Mindesthaltbarkeitsdatum wenn die Farbe weniger als 30 Monate haltbar ist
- die Verwendungsdauer nach dem ersten Öffnen
- die Farbstoffe sind mit CI-Nummern anzugeben (Bsp.: CI 74160)
Auf dem Etikett der Pigmentierflasche kann angegeben sein: (grün)
- Name der Farbe
- Farbton
- Bestellnummer (<ref>)
- Aufbewahrungsbedingungen
- Herstelldatum
- Zeitstrahl zum Markieren des Anbruchs
- Symbol für Haltbarkeit nach dem Öffnen (offene Dose mit Zeit)
- Symbol (Buch mit i) für Zusatzinformationen
Definition: Angabe der Inhaltsstoffe
Inhaltsstoffe werden bei kosmetischen Produkten in abnehmender Reihenfolge, entsprechend ihrer Konzentration aufgeführt
Definition: CI-Nummern
- Der Colour Index (kurz C.I.) ist ein seit 1925 existierendes Nachschlagewerk aller gebräuchlichen Farbmittel und Farbstoffbasis-Chemikalien.
- Farbstoffe, die in kosmetischen Mitteln enthalten sind, werden am Ende der Auflistung der Inhaltsstoffe mit ihren CI-Nummern aufgeführt.
- Der Colour Index unterscheidet generell zwischen Farbstoffen und Pigmenten. Bezüglich der enthaltenen Menge ist keine Reihenfolge der Auflistung vorgeschrieben
Herstellerpflichten
Der Hersteller muss nach den Grundsätzen der „Guten Herstellungspraxis“ arbeiten.
Dies bedeutet:
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das Produkt muss so sauber als möglich produziert werden
-
es muss eine chargenbezogene Dokumentation erfolgen
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es müssen Gutachten zur Sicherheit des Produktes vorliegen (nicht öffentlich)
Verbotene Inhaltsstoffe in Pigmentierfarben
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Gesundheitsgefährdende Stoffe (nach Anlage 1 der Kosmetikverordnung vom 18.09.2008)
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Kosmetikpigmente mit eingeschränktem Anwendungsbereich (nach Anlage 3 A Kosmetikverordnung vom 18.09.2008)
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Farbstoffe, die krebserzeugende aromatische Amine abspalten können oder diese enthalten
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andere gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe (nach Anlage 2 der Tätowiermittel-Verordnung)
-
Para-Phenylendiamin und dessen Sulfate und Chloride
Verbotene Inhaltsstoffe in Pigmentierfarben
CI Nummer | Colour Index Name |
– – – – 10006 10020 10316 10375 11000 11005 11020 11110 11132 11160 11210 11680 11710 12700 13065 13065 15510 15585 15620 15800 16150 16230 18050 18130 18690 18736 18820 20040 20170 20470 21100 21108 21230 24790 26100 26105 27290 40215 42040 42045 42080 42100 42170 42500 42510 42520 42535 45405 47000 50325 50420 51319 59040 60724 60730 61505 61554 61554 61585 64500 71105 73900 73915 74100 74180 74260 111935 111938 |
Acid Red 195 Bromthymolblau Bromkresolgrün Disperse Blue 35 Pigment Green 8 Acid Green 1 Acid Yellow 1 Disperse Yellow 9 Solvent Yellow 1 Disperse Orange 3 Solvent Yellow 2 Disperse Red 1 Disperse Orange 37 Solvent Yellow 3 Disperse Red 17 Pigment Yellow 1 Pigment Yellow 3 Disperse Yellow 16 Acid Yellow Acid Yellow 36 Acid Orange 7 Pigment Red 53 Acid Red 88 Pigment Red 64 Acid Red 26 Acid Orange 10 Acid Red 1 Acid Red 155 Acid Yellow 121 Acid Red 180 Acid Yellow 11 Pigment Yellow 16 Acid Orange 24 Acid Black 1 Pigment Yellow 13 Pigment Yellow 83 Solvent Yellow Acid Red 163 Solvent Red 23 Solvent Red 24 Acid Orange 73 Direct Orange 34, 39, 44, 46, 60 Basic Green 1 Acid Blue 1 Acid Blue 7 Acid Green 9 Acid Green 22 Basic Red 9 Basic Violet 14 Basic Violet 2 Basic Violet 1 Acid Red 98 Solvent Yellow 33 Acid Violet 50 Acid Black 2 Pigment Violet 23 Solvent Green 7 Disperse Violet 23, 27, 103 Acid Violet 43 Disperse Blue 3 Solvent Blue 35 Solvent Blue 35 Acid Blue 80 Disperse Blue 1 Vat Orange 7 Pigment Violet 19 Pigment Red 122 Pigment Blue 16 Direct Blue 86 Pigment green 7 Disperse Blue 106 Disperse Blue 124 |
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Beispiel: Falsche oder fehlende Angabe der Verwendungsdauer nach dem Öffnen
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Ordnungswidrig handelt jeder, der diese Farben herstellt, verkauft oder verarbeitet
-
Es gilt Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Bußgeld: bis 10.000 Euro
Große Ordnungswidrigkeit:
Beispiel: Verstoß gegen die Mitteilungspflichten oder Kennzeichnungspflichten
-
Ordnungswidrig handelt jeder, der diese Farben herstellt, verkauft oder verarbeitet
-
Es gilt Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Bußgeld: bis 20.000 Euro
Straftaten:
Beispiel: Die Verwendung eines verbotenen Stoffes ist strafbar
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Bestraft wird, wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt
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Strafe: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe
Unsere Empfehlungen für PMU-Anbieter
Die Zeiten, in denen Tattoo- und Permanent Make-up Farben weitgehend uneingeschränkt hergestellt, verkauft oder verwendet werden konnten, gehören mit der vom Gesetzgeber verbindlich verabschiedeten Tätowiermittel-Verordnung endgültig der Vergangenheit an.
Hersteller und Vertriebe von Permanent Make-up Farben und ebenso Anbieter von Permanent Make-up Behandlungen sind gut beraten, sich schnellstmöglich mit den Bestimmungen der Verordnung vertraut zu machen.
Gerade zu Beginn eines derartigen Gesetzeswerkes ist damit zu rechnen, dass die Überwachungsbehörden auf die Einhaltung der neuen Bestimmungen besonders achten werden.
Bei Missachtung der Verordnung drohen kostspielige Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern und Wettbewerbsverbänden.
Unsere Empfehlungen:
- Farben nicht direkt aus dem Ausland beziehen (Einführer!)
- Keine Farben selbst mischen und aufbewahren
- Vollständigkeit der Angaben auf dem Etikett prüfen
- Inhaltsstoffe auf verbotene Pigmente prüfen
- Chargenbezogene Dokumentation mit Analyse-Ergebnissen anfordern
- Öffnungsdatum dokumentieren
- Falls angegeben, Aufbewahrungsbedingungen beachten
- Lieferantenrechnung aufbewahren (Liefernachweis)
Weitergehende Info im Internet
Tätowiermittelverordnung: Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
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