Allgemeine Informationen zu Pigmentierfarben

Unser Unternehmen stellt Endverbrauchern und Permanent Make-up Anbietern umfangreiche Infos zur Verfügung, die  benötigt werden, um gezielt kritische Fragen stellen und sich sachkundig beraten lassen zu können.

Allergische und entzündliche Hautreaktionen sind unerwünschte Begleiterscheinungen nach einer Tätowierung oder Permanent-Make-up-Behandlung.

Allergische Reaktionen auf Inhaltstoffe in den Pigmentierfarben:
Allergische Reaktionen lassen sich in vielen Fällen zurückführen auf Konservierungsmittel oder metallhaltige Bestandteile, insbesondere Schwermetalle wie Nickel, Kobalt, Chrom, und weitere allergisierende Inhaltsstoffe in den Farbmischungen.

Verunreinigungen und Azo-Farbstoffe in Pigmentierfarben:
Weitere Gefahrenquellen sind Verunreinigungen in den Farbmischungen und bestimmte Azo-Farbstoffe, die in krebserregende aromatische Amine gespalten werden können. Derartige Azo-Farbstoffe stellen auch bei der Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up-Zeichnungen mittels Lasertechnik eine Gefahr dar. Sie können durch Laserstrahlen in krebserregende Amine gespalten werden, die dann über die Blutbahn im ganzen Körper verteilt werden.

Bestimmungen & Gesetze

Die Kosmetik-Kommission des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) hat sich bereits im Mai 2000 mit der Problematik der Tätowierfarben befasst und eine gesetzliche Regulierung des Einsatzes der verwendeten Farbmittel empfohlen. Pigmentierfarben, die die gesetzten Anforderungen erfüllen, geben dem Endverbraucher ein hohes Maß an Sicherheit und verringern ein mögliches Gesundheitsrisiko.

Resolutionen des Europarats:
Der Europarat hat in den vergangen Jahren zum besseren Schutz der Verbraucher Resolutionen zum Gebrauch von Tätowier- und Pigmentierfarben verabschiedet. Die Beschlüsse sind das Ergebnis vieler Diskussionen, Erfahrungen und Analysen aus den verschiedenen Mitgliedsländern.

Die Europarat-Resolutionen fordern nicht nur Untersuchungen auf kanzerogene Stoffe, sondern auch auf allergisierende Farben und Metalle, welche Reizungen der Haut verursachen können. Sie legen zusätzlich die höchstzulässigen Anteile von Schwermetallen fest, verbieten  krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und untersagen schädliche Konservierungsmittel.

Resolution: ResAP (2003)2 im Jahre 2003

  • Verbot von schädlichen Konservierungsmitteln
  • Verbot von krebserzeugenden Aminen
  • Verbot von ungeeigneten Farbstoffen
  • Festlegung von Anforderungen an die Keimfreiheit

Resolution: ResAP (2008)1 im Jahre 2008

  • Festlegung von Grenzwerten für Schwermetalle
  • Verbot von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)

Deutsche Tätowiermittelverordnung:
Die aus den Resolutionen des Europarats resultierende erste deutsche Tätowiermittelverordnung trat am 01.05.2009 in Kraft. Sie folgt in weiten Teilen den Ratsresolutionen und verweist auf die deutsche Kosmetikverordnung.

Wesentliche Bestandteile der Resolutionen, wie die Festlegung von Grenzwerten für Schwermetalle oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, wurden noch nicht in die Verordnung übernommen.

Zu den inzwischen weit über 1.000 verschiedenen verbotenen Stoffen und Chemikalien zählen krebserregende Azo-Farbstoffe und aromatische Amine, das allergene und sensibilisierend wirkende Paraphenylendiamin (PPD) und weitere bisher erlaubte Inhaltstoffe. Sie stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.

Die Tätowiermittelverordnung ist nicht nur für Tätowierer verbindlich, sondern auch für alle Hersteller und Vertreiber von Pigmentierfarben sowie für alle Personen, die Permanent-Make-up-Behandlungen in Deutschland ausführen.

Unsere LaBina Pigmentierfarben

Die von dem Team von PERMANENT-Line eingesetzten und von der PERMANENT-Line GmbH & Co. KG europaweit vertriebenen Pigmentierfarben entsprechen selbstverständlich den gesetzlichen Anforderungen.

Ein deutscher Pigmentierfarbenhersteller, der bereits seit 15 Jahren auf die Herstellung von Tätowier- und Pigmentierfarben spezialisiert ist, produziert unsere Pigmentierfarben.

Alle relevanten Rohstoffe werden vor ihrem ersten Einsatz bei jeder neuen Charge durch anerkannte Laboratorien nach bis zu 60 verschiedenen Parametern analysiert und auf die gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen hin überprüft.

LaBina Pigmentierfarben sind im gemessenen Standardlaborverfahren frei von Cadmium, Chromat, Quecksilber, Selen, Tellur, Thallium, Uran und löslichen Bariumverbindungen.

Alle Werte für Antimon, Arsen, Bariumsulfat, Blei, Chrom und Zink entsprechen den strengen Grenzwerten der Europarat-Resolution ResAP(2008)1 und liegen unter den empfohlenen Werten.

Vieles spricht dafür, sich bei der Auswahl der Permanent-Make-up-Pigmentierfarben als Permanent-Make-up-Anbieter von der Qualität der auf dem Markt befindlichen Pigmentierfarben zu überzeugen.

Zu jeder Pigmentierfarbe kann eine Analyseauswertung mit allen relevanten und notwendigen Informationen eingesehen werden.

Gern erläutern wir Ihnen, worauf Sie bei Pigmentierfarben unbedingt achten sollten.

Sorgfältige Analysen für Ihre Sicherheit

Die gründlichen Untersuchungen unserer Pigmentierfarben gehen über die gesetzlichen Anforderungen der deutschen Tätowiermittelverordnung hinaus.

Im Vorgriff auf zukünftige Regelungen werden die Rohstoffe schon heute umfangreich auf Schwermetalle analysiert. Damit erfüllt unser Pigmentierfarbenhersteller in diesem Bereich die weitergehenden Anforderungen der Empfehlung des Europarats, die zusätzlich eine Höchstgrenze für den Anteil von Schwermetallen festlegen.
Die in den Pigmentierfarben enthaltenen minimalen Spuren von Schwermetallen werden in Relation zu den vom Europarat empfohlenen Grenzwerten ermittelt und in Analyseauswertungen detailliert ausgewiesen.

Beispiel für das Ergebnis einer Untersuchung auf Schwermetalle (entsprechend DIN 38406-E29 mit AAS)

  • Die grünen Balken entsprechen den maximal zugelassenen Höchstwerten für Schwermetalle.
  • Die roten Balken entsprechen den tatsächlich gefundenen Werten.
  • Keine Angabe bedeutet, dass hier vom Europarat kein Grenzwert festgelegt wurde.

Kein Alkohol als Konservierungsmittel enthalten

Für die Herstellung von LaBina Pigmentierfarben wird hoch gereinigtes Wasser, wie es für Injektionen üblich ist, verwendet. Viele allergische Reaktionen, die nach dem Pigmentieren auftreten, werden durch die verwendeten Konservierungsmittel wie Paraben verursacht. Daneben können Keime in Pigmentierfarben Entzündungen verursachen.

Durch die damit ausgelöste Immunabwehr des Körpers kann es unmittelbar nach der Behandlung zu einer gesteigerten Abstoßung des Pigments und dadurch zu einer blassen oder fleckigen Pigmentierung kommen. Selbst abgetötete Keime sind noch in der Lage, negative Reaktionen im Körper hervorzurufen. Aus diesem Grund ist es von besonderer Bedeutung, von Anfang an saubere und reine Farben zu produzieren, die zudem mikrobiologisch stabil sind.

Verdunstet Alkohol im Verlauf der Aufbewahrung, kann der verbleibende Anteil in Pigmentierfarben sogar als Nährmedium für Mikroorganismen wirken und eine Grundlage für die Vermehrung von Keimen bilden.

Alkohol trocknet aus, reizt die Haut während der Behandlung und wird auf der frisch pigmentierten Haut von vielen Menschen als unangenehm empfunden.

LaBina Pigmentierfarben erfüllen bereits heute gute Voraussetzungen für die mikrobiellen Anforderungen an Pigmentierfarben der Zukunft

Optimal zum Vorzeichnen auf der Haut

Glycerin ist als Baustein aller Fette aus unserer Erfahrung ebenfalls nur bedingt als Konservierungsmittel geeignet, weil Pigmentierfarben sich durch seine Beigabe in hoher Konzentration deutlich schlechter zum Vorzeichnen auf der Haut nutzen lassen. Ein sauberes und deutliches Vorzeichnen mit der gewünschten und ausgesuchten Pigmentierfarbe direkt auf der Haut ist jedoch sehr wichtig, denn es beugt Verzeichnungen und Unstimmigkeiten vor.

Die Kunden erhalten so schon vor der Pigmentierung eine genaue Vorstellung von dem zu erwartenden Ergebnis bei der geplanten Linienführung und der empfohlenen Farbwahl.

Mit unseren Pigmentierfarben können Linien mit feinem Pinsel vorgezeichnet werden, gemäß unserem bewährten Motto: ERST VORZEICHNEN –DANN EINZEICHNEN. Pigmentiert wird dadurch nur, was der Kunde im Handspiegel gesehen und für gut befunden hat.

Keine Eisenoxidpigmente enthalten

LaBina Pigmentierfarben enthalten keine Eisenoxidpigmente, mit denen sich nach unserer Erfahrung oft schon innerhalb weniger Monate der Farbton der Brauenpigmentierung von Braun ins Orangene/Rötliche verändern kann.

Ist eine Brauenpigmentierung bereits rötlich verfärbt, kann dies in vielen Fällen durch mehrfaches Überzeichnen mit unseren Pigmentierfarben korrigiert und verbessert werden.
Je öfter in der Vergangenheit eine Braue mit eisenoxidhaltigen Farben überpigmentiert wurde, desto schwieriger gestaltet sich für uns eine Farbkorrektur, die das gewünschte Ergebnis erzielen soll.

rötlich verfärbte Augenbraue

Keine Einschränkungen bei MRT-Untersuchungen

Die moderne Medizin kennt viele unterschiedliche Wege, das Innere des menschlichen Körpers zu erforschen.

Die Magnetresonanztomografie (MRT, Kernspintomografie) ist ein Verfahren, bei dem Körperregionen mittels Schichtaufnahmen detailliert und präzise untersucht werden können.

Sie ist eine der schonendsten Untersuchungsmethoden, weil für die Erstellung der Bilder anstelle von Röntgenstrahlen ein für den Menschen unschädliches Magnetfeld genutzt wird.

Die Untersuchungsmethode kommt immer häufiger zum Einsatz, denn sie ist eine wertvolle Hilfe für bestmögliche Diagnosen.

Wir hören im Laufe der letzten Jahre immer häufiger von Fällen, bei denen Ärzte geplante MRT-Untersuchungen ablehnen, wenn sie im Gespräch vor der Behandlung von den Patienten erfahren, dass sie eine Tätowierung oder ein Permanent Make-up mit eisenoxidhaltigen Farben tragen.


Der Grund für die Ablehnung ist, dass während einer MRT-Untersuchung der Körper des Patienten sehr starken Magnetfeldern ausgesetzt ist.

Pigmentierungen mit eisenhaltigen Farben können sich während der MRT-Untersuchung unangenehm erhitzen sowie Rötungen und leichte Verbrennungen in dem Bereich, in dem sie aufgebracht wurden, hervorrufen. Dies liegt daran, dass durch die Anziehungskraft der Magnete die eisenhaltigen Partikel in den Pigmentierfarben unter der Haut angezogen und in Schwingung versetzt werden.

Bei Pigmentierungen mit LaBina-Pigmentierfarben sind Sie auf der sicheren Seite, denn sie enthalten keinerlei Pigmente mit Eisenoxiden.

Im Falle einer anstehenden medizinischen Untersuchung kann mittels unserer Analyseauswertungen auf die Inhaltsstoffe unserer Pigmentierfarben verwiesen werden.

Vorteile unserer Pigmentierfarben

Es gibt zahlreiche Gründe, die dafür sprechen sich mit LaBina- Pigmentierfarben behandeln zu lassen:

  • Die hochviskosen Farbkonzentrate ermöglichen, mit jedem einzelnen Nadelhub sehr viele Pigmente in die Haut einzubringen. Die benötigte Behandlungszeit verkürzt sich –  unsere Kunden freut es.
  • Unsere Kunden erhalten auf Wunsch für die bei ihnen eingesetzten Pigmentierfarben ein offizielles Analyseauswertung, das die enthaltenen Inhaltsstoffe ausweist. Das schafft großes Vertrauen und ein gutes Gefühl von Sicherheit.
  • Die Nacharbeiten dienen in Verbindung mit einer geeigneten Arbeitsmethode und Pigmentiergerät in erster Linie der Qualitätssicherung und der längeren Haltbarkeit. Zufriedene Kunden empfehlen uns auch nach Jahren noch gerne weiter.
  • Unsere Pigmentierfarben bleiben überdurchschnittlich lange farbstabil.Unsere Kunden freut es, denn Sie haben dadurch lange Freude an ihrem Permanent Make-up.

Vertrieb von unseren Permanent Make-up Produkten
Wenn Sie als Permanent Make-up Anbieter Interesse an dem Kauf der oben beschriebenen Pigmentierfarben haben, freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserem Shopsystem: www.Labina24.de