Kein Überschminken mehr
Als Permanent Make-up-Spezialisten können wir auch schwierige Pigmentierungen ausführen.
Männer, Frauen und Jugendliche, die jahrelang täglich ihre Narben (zum Beispiel nach Verbrennungen, Unfall, Schönheitsoperationen) überschminken mussten, empfinden eine retuschierende Pigmentierung als große Erleichterung.
Neben den vielen positiven ästhetischen Aspekten gibt es jedoch auch gesundheitliche Einschränkungen, die zunächst gegen eine Permanent-Make-up-Behandlung sprechen.
Hierzu zählen insbesondere akute und chronische Erkrankungen und auch Pigmentierungen im unmittelbaren Bereich von Hautanomalien wie Muttermalen und Warzen. Zur eigenen Sicherheit sollte in solchen Fällen mit einem Facharzt abgeklärt werden, ob eine Behandlung unbedenklich ist.
Permanent Make-up nach Narbenbildungen und Verbrennungen:
- Überzeichnung von Narben im Bereich der Augenbrauen oder Lippen
- Optische Verbesserung von Lippenkonturen nach plastischer Rekonstruktion von Gaumenspalten.
- Farbauffrischungen und Farbtonangleichung im Narbengewebe nach Operationen oder Hauttransplantationen entsprechend dem eigenen Haut- bzw. Lippenfarbton.
- Mamillenpigmentierung zur optischen Nachbildung von Brustwarzen nach Amputationen und Schönheitsoperationen
Permanent Make-up bei Haarausfall:
(nach einer Chemotherapie oder bei Alopecia Erkrankungen)
- Neugestaltung der Augenbrauen durch pigmentierte Brauenhärchen
- Betonung des Lidrandes mit einer Wimpernkranzbetonung
Permanent Make-up bei Hauterkrankungen:
- Augenbrauenneugestaltung bei Neurodermitis-Erkrankungen (atopische Dermatitis) in deren Folge seitliche Augenbrauenverluste typisch sind (so genannte Hertoghe-Zeichen)
- Neugestaltung der Lippenform nach Herpesinfektionen, durch die die Lippenkonturen verwaschen wirken
- Ausgleich von asymmetrischen Lippenkonturen nach einer verheilten Schmierflechtenerkrankung (Impetigo contagiosa Infektion)
- Überzeichnen von gelblich-weißen Knötchen (Ektopische Talgdrüsen) im Bereich der Lippenkonturen
Weitergehende Informationen
Permanent Make-up Behandlungen dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht nur von fachausgebildeten oder zertifizierten Personen durchgeführt werden. Jeder der Lust und Zeit hat, darf sich ohne Qualifikation oder Prüfung an diese verantwortungsvolle Aufgabe heranwagen.
Leider hat der Gesetzgeber bis heute noch keine verbindliche Regelung dafür gefunden. (Stand Oktober 2015)
Gerade im Bereich der retuschierend wirkenden Pigmentierung, die in der Permanent-Make-up-Branche auch oft als humanmedizinische Pigmentierung bezeichnet wird, ist es jedoch unserer Meinung nach besonders wichtig, dass die Permanent-Make-up-Behandlungen nur von qualifizierten Personen durchgeführt werden, die zudem durch möglichst tägliche Praxis über ausreichend Praxiserfahrung verfügen.
Nach gründlicher Information kann man sich getrost mit Permanent Make-up verschönern lassen. So viel sei an dieser Stelle schon mal vorwegnehmend gesagt. Die Risiken, die objektiv bestehen, liegen mehr oder weniger hauptsächlich in der ausführenden Person begründet, nicht in der Methode selbst.
Deshalb werden auf den nächsten Internetseiten einige Fallbeispiele aus der Praxis des PERMANENT-Line Teams anhand von anschaulichen Bildern geschildert.
Übrigens: Interessante Seiten zu den einzelnen Themen finden Sie auf unseren Internetseiten immer oben rechts im Bereich des Schnelleinstiegs.